Im Jahr 2007 hat die QXL GmbH mit Sitz in Hamburg ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der damals börsennotierten ricardo.de AG mit Sitz in Hamburg nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) abgegeben.
Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligte Angebotsunterlage wurde am 27. Juni 2007 veröffentlicht. Das öffentliche Erwerbsangebot der QXL GmbH begann am 27. Juni 2007 und endete am 17. August 2007. Der Angebotspreis belief sich auf EUR 14,00 pro Aktie.
Ziff. 5.3 der Angebotsunterlage beinhaltete eine Nachbesserungsklausel hinsichtlich des Angebotspreises. Danach verpflichtete sich die QXL GmbH gegenüber den Aktionären der ricardo.de AG, die das öffentliche Angebot angenommen haben, für den Fall, dass die Hauptversammlung der ricardo.de AG innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots einen Squeeze-out-Beschluss (Ausschluss der Minderheitsaktionäre) nach §§ 327a ff. AktG fasst und dass die in dem Squeeze out-Beschluss bestimmte Barabfindung pro Aktie höher ist als der Angebotspreis, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der Barabfindung und dem Angebotspreis.
In der Zwischenzeit wurde ein Squeeze-out durchgeführt. Der Squeeze-out wurde im Dezember 2009 durch Eintragung im Handelsregister der ricardo.de AG wirksam.
Da die Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out mit EUR 14,10 pro Aktie den damaligen Angebotspreis von EUR 14,00 pro Aktie um EUR 0,10 pro Aktie übersteigt, besteht für alle ehemaligen Aktionäre der ricardo.de AG, die das öffentliche Erwerbsangebot der QXL GmbH wirksam angenommen haben, ein Nachbesserungsanspruch von EUR 0,10 pro Aktie.
Beispiel: Hat ein damaliger Aktionär im Rahmen des öffentlichen Angebots 1.000 ricardo.de-AG-Aktien verkauft, so hat dieser nun einen Nachbesserungsanspruch gegen die QXL GmbH in Höhe von EUR 100,00.
Alle damaligen Aktionäre der ricardo.de AG, die das öffentliche Angebot wirksam angenommen haben und ihren Nachbesserungsanspruch nun geltend machen wollen, drucken sich bitte das
hier herunterzuladende Formular aus, füllen es aus und schicken dieses dann bitte an die Geschäftsanschrift der QXL GmbH (die Adresse ist auf dem Formular angegeben). Bitte denken Sie daran, dem sorgfältig ausgefüllten und unterschriebenen Formular einen geeigneten Nachweis beizufügen, der belegt, dass Sie die betreffenden Aktien wirksam im Rahmen des öffentlichen Angebots verkauft haben (z.B. Kopien der Depotunterlagen aus dem Jahre 2007 oder Bankbestätigungen). Aus den Unterlagen müssen der Name des verkaufenden Aktionärs und die Anzahl der verkauften Aktien hervorgehen.
QXL GmbH im Januar 2010
QXL GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Thorsten Struck und Vasileios Sgourdos
Bugdahnstraße 5
22767 Hamburg
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Eingetragen im Handelsregister Hamburg
HRB 73694
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